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Vermächtnis

Möchte der Erblasser eine oder mehrere bestimmte Personen zwar nicht als Erben einsetzen, ihnen aber trotzdem etwas von seinem Nachlass zukommen lassen, kann er dies mit einem Vermächtnis veranlassen. Das Vermächtnis ist eine konkrete und zielgerichtete Zuwendung für eine bestimmte Person oder Organisation.

Das Vermächtnis bezieht sich auf bestimmte einzelne Vermögensgegenstände oder Sachen.

Beispiel I:

Der Erblasser möchte sein Auto seiner Enkelin zukommen lassen. Dies kann er durch ein Vermächtnis tun.

Beispiel II:

Der Erblasser möchte einer bestimmten Person oder Organisation eine bestimmte Summe zukommen lassen. Dies kann er durch ein Vermächtnis veranlassen.

Das Vermächtnis wird durch den Erben, der mit dem Vermächtnis belastet ist erfüllt. Ist ein Testamentsvollstrecker eingesetzt, hat er meist das Vermächtnis zu erfüllen.

Ein Vermächtnis muss geltend gemacht werden. Die Frist hierzu beträgt 3 Jahre vom Ende des Jahres an, in dem der Vermächtnisnehmer (Begünstigte) Kenntnis von dem Vermächtnis erhalten hat (z. B. durch Übersendung des Testaments durch das Nachlassgericht).

Da Konkurrenzen zwischen Erbeinsetzung, Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnis bestehen können, ist schnellstmöglich ein Fachanwalt für Erbrecht zu konsultieren, um die richtigen Entscheidungen zu treffen

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